Nebenkostenabrechnung
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen nach BetrKV & HeizkostenV
§556 Abs. 3 BGB: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen — danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen.
| Objekt | Abrechnungszeitraum | Status | Erstellt | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Lindenstraße 12 | 01.01.2025 – 31.12.2025 | Entwurf | 15.03.2026 | Öffnen |