Nebenkostenabrechnung

Betriebs- und Heizkostenabrechnungen nach BetrKV & HeizkostenV

§556 Abs. 3 BGB: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen — danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen.

ObjektAbrechnungszeitraumStatusErstelltAktion
Lindenstraße 1201.01.202531.12.2025Entwurf15.03.2026Öffnen